Träumen Sie von einer Immobilie auf Mallorca
Träumen Sie von einer Immobilie auf Mallorca und sind noch kein Resident? Dann haben wir hier für Sie einen kleinen Leitfaden über die wichtigsten Schritte zusammengestellt:
Die Auswahl der Mallorca Immobilien
Es wird dringend angeraten, sich professionelle Unterstützung an die Seite zu holen. Ein spezialisierter Makler wird Ihnen mit sehr vielen Tipps und Informationen wertvolle Zeit (und auch Geld) ersparen, Ihnen eine Auswahl an geeigneten Objekten zusammenstellen und präsentieren, ebenso auch auf Einzelheiten eingehen wie z. B. die nähere Umgebung, Lokalkolorit und örtliche Gegebenheiten. Die Fachleute von Mallorca Luxury Estate sind bestens geschult und immer auf dem Laufenden, somit weiß man sich in sicheren und kompetenten Händen auf dem Weg zur Traumwohnung oder zum Traumhaus. Das breite Spektrum an Immobilien, das Mallorca Luxury Estate anbietet, erfüllt höchste Ansprüche, vom gemütlichen Apartment bis zur eindrucksvollen und repräsentativen Villa ist für jeden Geschmack das Geeignete dabei.
Sie haben Ihre ideale Immobilie gefunden
Sollten Sie sich für ein Objekt entschieden haben, ist es auf jeden Fall ratsam, zusätzlich einen Rechtsanwalt für den weiteren Ablauf zu engagieren. Mallorca Luxury Estate vermittelt Ihnen gerne einen sachkundigen Anwalt, der die Abwicklung korrekt durchführt und sie in jeder Hinsicht informiert und unterstützt, damit eventuelle Schwierigkeiten von Anfang an ausgeschlossen werden.
Vor jedem Vertragsabschluss steht immer eine genaue Überprüfung durch einen Anwalt an, der notwendigen Dokumente, wie etwa die Eigentumsurkunde, Informationen über das Grundbuchregister, Steuerbescheide und eventuelle Belastungen wie Hypotheken und Pfändungen kontrolliert. Da Sie auch eine spanische Steuernummer (die sogenannte NIE-Nummer) benötigen, wird er auch diese für Sie beantragen. Der Anwalt ist bestens vertraut mit den spanischen Immobilien- und Vertragsrechten (denn natürlich werden alle Verträge in Spanien in Spanisch geschlossen) und Sie werden keine bösen Überraschungen bei der Durchführung und Umschreibung der Liegenschaft erleben.
Der Ablauf stellt sich normalerweise wie folgt dar:
Ist man sich handelseinig, wird ein Optionsvertrag abgeschlossen, wodurch der Verkäufer gebunden ist, das Objekt bis zum Ablauf der vereinbarten Frist reserviert zu halten und nicht anderweitig zu verkaufen. Dieser Optionsvertrag ist für beide Parteien bindend und kann nur durch einen Gerichtsbeschluss wieder aufgehoben werden.
Als Reservierungsgebühr werden üblicherweise 10% des Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer bezahlt. Innerhalb einer festgesetzten Frist (meist 1-3 Monate) wird ein Notar-Termin vereinbart. Wird dieser Zeitraum aus irgendwelchen Gründen überschritten, wird normalerweise eine weitere Anzahlung von 20% getätigt.
Am Tag des Notar-Termins treffen sich die Parteien (bzw. deren Vertretung wie etwa der Anwalt) zur Unterschrift des Kaufvertrages vor dem Notar. Der Notar verliest den Vertrag, fragt um Zustimmung der Parteien, überprüft nochmals die Dokumente, den Kaufpreis und die Personalien. Ist alles korrekt, steht der Unterschrift nichts mehr im Wege, darum ist es ausgesprochen wichtig, im Vorfeld alles genauestens vorzubereiten. Durch diesen Vertrag geht das Objekt in das Eigentum des Käufers über und die Schlüssel werden übergeben. Ihr Anwalt wird Sie genau informieren, welche Papiere zur Vertragsunterzeichnung notwendig sind und wie die Bezahlung geregelt sein muss.
Ist der Vertrag vor dem Notar unterzeichnet, sind Sie somit der neue Besitzer des Objektes.



















