Immobilie auf Mallorca erwerben
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca sicher erwerben möchten, spielt die richtige und professionelle Abwicklung des Kaufs eine entscheidende Rolle.
Unsere Experten beraten Sie und organisieren Ihren Notartermin professionell, neutral und unabhängig.
Fehlerquellen für eine unprofessionelle Abwicklung des Immobilienkaufs gibt es viele:
Die Immobilie insgesamt oder Teile von ihr sind illegal:
Das kommt immer noch häufiger vor als Sie sich vielleicht denken. In diesem Fall stimmt dann vielleicht Die Quadratmeterzahl nicht mit der in der Escritura überein, die Garage und der Pool sind nicht genehmigt und so weiter. Dann müssen „Declaración de obra nueva“, „Certificaciones del Registro de Catastro“ und Genehmigungen der Gemeinde eingeholt werden. Dafür benötigen Sie einen Spezialisten vor Ort, der die Dokumente schnell und unbürokratisch beschaffen kann.
Ein Grundbuch bei der Gemeinde gibt es nicht. Es gibt nur ein Register, das \"Registro de la Propiedad\". Sie brauchen also immer die „Escritura de Compraventa“ und die „Nota simple“, um sicher zu gehen.
Der Notar ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der zu verkaufenden „Immobilie“ mit einem verbindlichen Registerauszug zu überprüfen. Er hat lediglich eine sogenannte. \"Nota Registral\" vom Register der Gemeinde anzufordern, die einen rein informativen und keinen rechtliche bindenden Charakter hat. Er überprüft auch nicht die korrekte Bezahlung des Kaufpreises.
Der Kaufvertrag erfolgt notariell, kann aber beim Register wegen Formfehlern nicht eingetragen werden. Auch dies kommt häufiger vor als Sie sich vielleicht denken. Die „Obra Nueva“ kann zum Beispiel nicht eingetragen werden, der Verkauf an Ausländer ist in Ihrem Fall eventuell nicht zulässig oder die „Patrimonial“ (Kapitalgesellschaft zum Immobilienerwerb) wird vom Register nicht eingetragen und dadurch kommen Sie auch nicht ins Grundbuch. Oder der Verkäufer hat schlichtweg \"vergessen\", seine Steuern zu bezahlen...
In sieben Schritten zum sicheren Immobilienkauf
1. Fordern Sie Einsicht in die „Escritura“ vom Verkäufer.
2. Bestellen Sie eine Nota „Registral“ beim Eigentumsregister.
3. Lassen Sie die Immobilie von einem Gutachter bewerten (technische und juristische Überprüfung auf Übereinstimmung der Immobilie mit den Daten der „Escritura“ sowie der aktuellen Gesetzgebung).
4. Stellen Sie die Finanzierung sicher. Prüfen Sie, ob und wie Sie Gebrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten machen sollten.
5. Schließen Sie einen Optionsvertrag ab, der Ihre Rechte an der Immobilie sichert.
6. Kaufen Sie per Notarvertrag.
7. Beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens zur kompletten Abwicklung des Immobilienkaufs (Bezahlung der Steuern und Gebühren, Eintragung des Kaufes beim Eigentumsregister).



















