Die Nebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca
Immobilienkauf auf Mallorca und die anfallenden Nebenkosten
Wie in Deutschland, ist der Kauf einer Immobilie auf Mallorca mit einmaligen Nebenkosten verbunden.
1. Steuerbelastung anlässlich des Erwerbs der Immobilie
Beim Erwerb fällt spanische Umsatzsteuer (Ersterwerb vom Bauträger) oder Grunderwerbsteuer an. Die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer schliessen sich gegenseitig aus. Die Grunderwerbsteuer beträgt in den Regionen Aragon, Baleares, Catalunya Murcia und Valencia 7%. Die Umsatzsteuer (IVA) beträgt auf Immobilien den halben Satz, nämlich 7%. Steuerschuldner ist bei der Umsatzsteuer der Verkäufer der Immobilie, bei der Grunderwerbsteuer der Käufer der Immobilie. Über die Abwälzung der USt auf den Kaufpreis wird allerdings der Erwerber der Immobilie wirtschaftlich belastet.
2.Als zweite Steuerart fällt beim notariellen Erwerb die sog. Stempelsteuer (AJD, Actos Jurídicos Documentados) an. Steuerschuldner ist der Erwerber der Immobilie. Wird Umsatzsteuer beim Erwerb fällig beträgt die Stempelsteuer 0.15 Euro pro Seite der notariellen Urkunde und kann daher praktisch vernachlässigt werden. Wird Grunderwerbsteuer fällig, beträgt der variable Steuersatz 0.5% (auf den Balearen: 1%) vom notariellen Kaufpreis.
3.Notar- und Grundbuchkosten: Für Notare und Eigentumsregister gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert vorschreibt. Bei einem Kauf betragen die Notar- und Registerkosten ca. 1 %
4.Anwaltskosten: Die Anwaltskosten bewegen sich bei ca. 0,5-1 % des Kaufpreises.
5. Plusvalia, falls der Verkäufer seinen Steuersitz nicht in Spanien hat: Geringfügige Lokalsteuer, deren Höhe abhängt von Gemeinde, Objektgrösse und Zeitspanne seit der letzten Veräusserung.
Alles in allem müssen Sie mit ca. 10 % Nebenkosten auf den Kaufpreis rechnen.



















