Mallorca Immobilien Erbschaft
Droht Ihnen eine Erbschaft in Spanien?
Beim Immobilienkauf schon an Morgen denken - die spanische Erbschaftsteuer und Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung.
Wenn Sie beim Immobilienkauf schon an Morgen denken, bringt Ihnen das die Ruhe und Gewissheit, schon heute alles richtig gemacht zu haben und somit auch den unschätzbaren Vorteil, Ihre Spanienimmobilie auch im Alter richtig genießen zu können.
Die Besteuerung im Erbfall ist ein kompliziertes Geflecht aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Wir empfehlen für die genaue Berechnung die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Hier soll nur darauf hingewiesen werden, dass alleine der Steuersatz der Erbschaftsteuer keinen Hinweis darauf gibt, wie viel Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Der Steuersatz für die Erbschaftsteuer beträgt zwischen 7,65% und 34% und ist abhängig von der Höhe der Bemessungsgrundlage. Der daraus gewonnen Wert wird dann mit dem sogenannten Vermögenskoeffizienten multipliziert. Für die meisten Nicht-Residenten dürfte dieser Koeffizient bei 2.4 liegen. Damit liegt der effektive Steuersatz auf geerbte Immobilien bei bis zu 82% des Zeit- bzw. Verkehrswertes (und nicht, wie fälschlicherweise angenommen wird, des Katasterwertes oder des Wertes aus der Escritura).
Übrigens gilt für das spanische Erbe ebenfalls deutsches Erbrecht, das bedeutet, die Erben können daher das Erbe nur in seiner Gesamtheit annehmen oder ausschlagen. Spanisches und deutsches Vermögen wird als Einheit betrachtet! Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland wird also deutsches Erbrecht beim Vererben der spanischen Immobilie angewandt, dennoch wird spanische Erbschaftsteuer fällig. Und es gibt kein Abkommen zwischen Deutschland und Spanien, welches die Doppelbesteuerung durch Erbschaft regeln würde.



















